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Nuri el-Okbi und der Experte
( oder Wie Beduinen in Israel um
ihre Landrechte kämpfen müssen
)
Gush Shalom, 9.5.10
Im Fall des Beduinenlands
sieht die Staatsexpertenzeugin Prof. Ruth Kark keine Notwendigkeit, die Sache
vor Ort zu prüfen und sich mit den
Beduinen zu treffen, bevor sie ein Sachverständigengutachten abgibt.
In der Sitzung dieser
Woche, bei der es um den Fall des Beduinenlandes geht, und die vor der Richterin
Sarah Dovrath im Beer Sheba-Distriktgericht staatfand, hat Anwalt Michael Sfard
die Expertenzeugin des Staates Prof. Ruth Kark von der Hebräischen Universität
von Jerusalem einem Kreuzverhör unterzogen.
Sfard vertritt Nuri
el-Okbi, den Beduinen-Menschenrechtsaktivisten, der die Rückgabe des Landes
in Al-Arakib nordwestlich von Beersheba fordert, wo er geboren wurde und
von wo er und sein Stamm 1951 vertrieben wurden. Prof. Kark, die sich auf
historische Geographie spezialisiert hat, hat bei früheren Rechtsfällen schon
viele Sachverständigengutachten abgegeben und unveränderlich die
staatliche Leugnung unterstützt, dass Beduinen in verschiedenen Teilen des Negev
Land besitzen. Bis jetzt jedoch war sie noch nie einem Kreuzverhör unterworfen
worden.
Wie von Sfards Fragen
bestätigt, war die prinzipientreue Position der Prof. Kark die, dass es im 19.
Jahrhundert keine dauernde Besiedlung oder landwirtschaftliche Nutzung des Negev
gegeben hätte (außer seiner Küstenregion, die
heute dem Gazastreifen entspricht) und dass seine Beduinenbevölkerung
Nomaden waren, die keinen festen Sitz hatten. Deshalb muss das Negevland als
„Mawaat“ (buchstäblich „totes Land“) nach dem Ottomanischen Landgesetz von 1858
angesehen werden – d.h. unkultiviertes, besitzerloses Land, das deshalb als
Landbesitz des Sultans angesehen
wurde, das heute dem Staat Israel gehört.
Sfards Fragen enthüllten
die Tatsache, dass Prof. Kark es nicht für nötig befand, vor der Formulierung
des Sachverständigengutachtens über den Besitzstand des Al-Arakib-Landes eine
Untersuchung des in Frage stehenden Landes vor Ort durchzuführen und Reste zu
prüfen, die auf seine Situation in der Ottomanischen Zeit hinweisen. Sie hielt
es auch nicht für nötig, die beduinischen Bewohner selbst oder ihre Version der
Sache zu hören, die sich auf die umfassende mündliche Überlieferung stützt, die
der primäre Weg für historische Daten in der Beduinengesellschaft sind.
Stattdessen bezog sich
Prof. Kark hauptsächlich auf Berichte von europäischen und amerikanischen
Reisenden, die die Negevwüste während des 19.Jahrhunderts besuchten. Bei seinem
Kreuzverhör konfrontierte Sfard die Zeugin mit der Meinung vieler
Wissenschaftler und Forscher in Israel und im Ausland, die die Verlässlichkeit
dieser Reisenden hinterfragen.
Da viele von ihnen als
christliche Pilger nach Palästina
kamen und mehr an biblischen
Antiquitäten interessiert waren als an den Bewohnern des Negev, zeigen ihre
schriftlichen Aufzeichnungen starke Vorurteile gegenüber den Beduinen, und da
ihre Vorstellungen von dem, was ein „Dorf“ ist und was „Landwirtschaft“ sehr von
europäischen Vorstellungen abhing und nicht auf beduinische Lebensweise
anzuwenden ist, bei der Beduinen je nach Jahreszeit zwischen einem Winter- und
Sommerwohnplatz hin- und
herwandern.
Anwalt Sfard bemerkte auch,
dass viele westliche Reisende, auf die Prof. Kark ihre Sachverständigengutachten
gründet, nie das al-Arakib-Gebiet besuchten und so dieses Gutachten für diesen
Fall völlig irrelevant machten. Sfard bemerkte außerdem, dass Prof. Kark
das Zeugnis eines westlichen Reisenden ignorierte, der Al-Arakib besuchte
und schon 1807 ein Lager
mit nicht weniger als 70 Zelten des al-Okbi-Stammes vorfand ,
Prof. Kark antwortete darauf :“Es war ein Zeltlager und kein Dorf. Sie
waren Nomaden. Am nächsten Tag mochten sie von dort weggezogen sein.“
Prof. Karks Kreuzverhör
wird am 13. Mai
vor der Richterin Sarah Dovrat im Beer Sheba- Distriktgericht wieder
aufgenommen.
(dt. Ellen Rohlfs)