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Noam Chomsky und die Gedanken-Polizei

 

Gush Shalom, 18.5.10     

 

Gush Shalom schrieb an den Innenminister  und verlangt klare und durchsichtige Kriterien,  warum und wieso Personen der Zugang ins Land verweigert  wird. „Solche Entscheidungen können nicht anonymen Beamten oder Sicherheitsleuten überlassen werden, die zu einer Gedankenpolizei und zum Zensor politischer Meinungen  wird.“

 

Im Namen von Gush Shalom, schrieb die Anwältin Gabi Laski an den Minister des Inneren Eli Yishai und forderte, dass die Regelungen mit klaren Kriterien festgelegt werden, wem der Zugang nach Israel verweigert wird. Dies folgte, nachdem dem amerikanischen Linguisten Prof. Noam  Chomski – einem der bedeutendsten Denker der Welt  - der Zugang nach Israel und den Besetzten Gebieten verwehrt worden war. In letzter Zeit gab es noch einige andere ausländische Bürger, denen der Zugang verwehrt wurde wie z.B. dem spanischen Clown Ivan Prado. In keinem dieser Fälle wurde eine Erklärung  oder ein Grund angegeben - wenn man von den sehr ungenauen „Sicherheitsgründen“ absieht.

 

Es gibt reichlich Gründe für den Verdacht, dass der wahre Grund die politischen Ansichten und Aktivitäten derjenigen sind, denen man den Zutritt verweigert. Doch dies ist kein legitimes Argument für die Regierung eines Landes, das sich rühmt, die „einzige Demokratie im Nahen Osten“ zu sein.  Der anhaltende Trend von unvernünftiger und ungerechtfertigter

Verweigerung des Zugangs vieler Leute nach Israel und in die palästinensischen Gebiete lässt den Eindruck zu, dass jeder, der Israel kritisiert, Grund hat, besorgt zu sein, nicht hinein gelassen zu werden.  Dies  schädigt den demokratischen Diskurs und die Bewegungsfreiheit, und Beamte des Innenministeriums werden eine Art ‚Gedankenpolizei’ ( übrigens fügt dies der internationalen  Position  Israels ernsten Schaden zu).

 

Solche Handlungen manifestieren deutlich die Besatzung und Unterdrückung der Palästinenser, die unvermindert auch in Zeiten von Verhandlungen und ‚Proximity-Gesprächen’ weitergehen. Der Staat Israel maßt sich das Recht an, zu bestimmen, wer die Palästinenser besucht oder nicht besucht – in Chomskys Fall, wer an einer palästinensischen Universität einen Vortrag halten darf und wer nicht.

In dem Brief erinnert Anwältin Laski, dass nach Artikel 14, dem Gesetz, das festlegt, wer Israel betreten darf und nach dem der Minister des Inneren das Recht ableitet, Leute, die an der Landesgrenze ankommen, ‚zu entfernen’. Es verpflichtet den Minister auch, Vorschriften zu erstellen, die genau festlegen, welchen Personen ein Visum oder eine Wohngenehmigung nicht ausgestellt werden darf. Doch der jetzige Minister vermied genau wie seine Vorgänger, solche Vorschriften festzulegen, und überließ das Problem willkürlichen Entscheidungen  eines ungenannten Beamten des Innenministeriums, der mit Leuten des Shin Bet-Sicherheitsdienstes zusammenarbeitet, der  geheime Beratungen abhält und geheime Entscheidungen trifft, ohne die Entscheidungen selbst oder ihre Gründe zu veröffentlichen.

 

Diese Ablehnung von Prinzipien allgemeiner Transparenz und guter Regierungsform beeinträchtigt die Möglichkeit, exekutive Entscheidungen  richterlicher Überprüfung auszusetzen. Es ist typisch, dass die Personen, denen der Zugang zu Israel oder in die besetzen Gebiete verwehrt wird, davon erst  bei der israelischen Passkontrolle hören und dort oft mehrere Tage in Haft gehalten werden und schließlich aus dem Land gewiesen werden, ohne dass man irgendwelche Gründe oder eine Erklärung gibt  - außer ungenauen „Sicherheitsgründen“.

 

In ihrem Brief an den Minister zitiert die Anwältin Laski Entscheidungen des Obersten Gerichts, in denen klar festgelegt ist, dass diese Art von Regeln nicht im Ermessen des Ministers liegt, sondern eine absolute Verpflichtung sei. Die Regeln müssen im Amtsblatt veröffentlicht werden und die festgelegten Kriterien mit den Prinzipien öffentlicher Transparenz übereinstimmen …etc.etc

Wenn es  keine befriedigende Antwort von Seiten des Ministers geben wird,  denkt Gush Shalom daran, eine Petition beim Obersten Gericht vorzulegen.

 

(dt. und gekürzt: Ellen Rohlfs)