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EAPPI (Ökumenisches Begleitprogramm des Weltrates der Kirchen in Genf)

28.3.2013

Dringender Appell: Schulkinder in Hebron festgenommen und teilweise inhaftiert 

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Am Mittwoch, dem 20. März 2013 erschienen um 7.30  22 israelische Soldaten in der Hebron Public Elementary School und zwangen die Schulkinder, zum Checkpoint 29 zu gehen und dann in Militärfahrzeuge einzusteigen. Insgesamt nahmen sie während dieses Vorfalles 27 Kinder im Alter von 7 – 15 mit.

 

Zwei der Kinder wurden kurz nach der Festnahme am Straßenrand ausgelassen. Die übrigen 25 Kinder wurden zur Polizeistation nahe der Ibrahim Moschee gebracht; dort wurden sie fotografiert und ihnen Fingerabdrücke abgenommen.

 

Lehrer aus der Schule gingen zur Polizeistation, durften sie aber nicht betreten.

Um 14 Uhr entließen die Soldaten die 8 jüngsten Kinder, hielten aber die anderen 17 weiterhin fest; diese waren im Alter von 13 bis 15.

 

Nachdem die Kinder auf der Polizeistation verhört worden waren,  transportierten die Soldaten die 17 Kinder zu den Militärbasen Jabarah und Junaid, wo sie weiter ausgefragt wurden.

 

Später in der Nacht entließen die Soldaten 14 der verbliebenen Kinder. Drei von ihnen, Muhamad Al-Razim, Muhamad Burqan und Muhamad Al-Fakhoury (14-15 Jahre alt)  wurden ins Ofer Militärgefängnis gebracht, wo sie noch sind (28.3.2013, 14.00 Uhr.

 

Die Kinder wurden mehrere Male verhört, fotografiert und es wurden ihnen die Fingerabdrücke  abgenommen ohne Einwilligung und ohne der Gegenwart ihrer Eltern, gesetzlichen Vertreter, Anwälte oder Lehrer. Außerdem wurden sie während des Vorfalls zusammen mit Erwachsenen festgehalten – einer davon ist Issa Amro, ein Kontaktmann von EAPPI seit langem, der bestätigte, dass den Kindern während langer Zeit, als sie in der Polizeistation festgehalten waren, die Augen verbunden und Handschellen angelegt wurden.

 

Ö

 

INTERNATIONALES MENSCHENRECHT

 

Dieser Vorfall ist eine klare Verletzung des internationalen Rechts, besonders werden damit die folgenden Punkte verletzt:

  1. Kinder dürfen nur dann festgehalten werden, wenn sie für sich selbst oder für andere eine unmittelbare Gefahr darstellen, und wenn alle anderen Mittel nichts fruchten, oder als Vorsichtsmaßnahme gegen Flucht während der Fahrt, auf jeden Fall aber nur so lange, als es unbedingt notwendig ist (Konvention über Kinderrechte – CRC – Art. 37c; CRC Allgemeiner Kommentar Nr.10, §89; UN standard Mindestregeln, Regel 33 und 34, Toko Regeln, Regel 64)
  2. Alle Kinder dürften nicht zur Selbstbeschuldigung gezwungen werden; dieses enthält das Recht, nicht zu antworten. „Gezwungenermaßen“ sollte breit interpretiert  werden und nicht beschränkt auf physische Gewaltausübung. Das Alter des Kindes und die Länge des Verhörs, ein Nicht-Verstehen und die Angst vor unbekannten Konsequenzen können alle dazu führen, dass das Kind ein Schuldbekenntnis abgibt, das nicht der Wahrheit entspricht. (CRC, Art. 40(2)(b) (iv); Konvention der Kinderrechte, allgemeiner Kommentar Nr. 10, §58; ICCPR, Art.14(3)(b); HRC allgemeiner Kommentar Nr. 20, § 11; HRC Schlussbemerkungen, Israel (29. Juli 2010), ICCPR/C(IsR/CO/3, §22; Konvention gegen Folter, Art.2; UN Komitee gegen Folter, allgemeiner Kommentar Nr.2, §14 und Schlussbemerkungen, Israel (14. Mai 2009), CAt/C/IsR/CO/4, §§15, 16, 27 und 28

 

 

Wir bitten Sie dringend und herzlich:

- Schicken Sie E-Mails an Ihre Netzwerke.

- Informieren Sie Ihre gewählten Vertreter und die diplomatischen Vertreter Ihres Landes in Israel über diesen Vorfall und ersuchen Sie um Unterstützung zur Freilassung der noch gefangenen 3 Jugendlichen

- Kontaktieren Sie die israelischen Adressen und verurteilen Sie diese Verletzung des Internationalen Gesetzes, und fordern Sie auf zur sofortigen Befreiung der drei Jugendlichen. Sie können den nachfolgenden (englischen) Musterbrief verwenden.